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Be i t r a g s o r d n u n g
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an
den Verein.
Gemäß § 10 der Vereinssatzung ist sie Bestandteil dieser Satzung.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
- Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt:
- Erwachsene über 18 Jahre 40,-- Euro
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 25,-- Euro
- Familienbeitrag (einschliesslich aller Kinder bis 18 Jahre) 70,-- Euro
Stichtag für die Altersgrenze bei Jugendlichen ist analog zum Geschäftsjahr der 31.12. des Jahres. Weitere Ermässigungen sind unzulässig.
- Anträge auf Änderungen der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassier vorzulegen, ebenso sind Anschriftenwechsel und Wechsel der Bankverbindung umgehend mitzuteilen.
- In dem Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
- Der Beitragseinzug erfolgt durch
- Abbuchungsverfahren - Überweisung auf das Konto des Vereins
- Barzahlung beim Vereinskassier
Beitragskonto des Vereins ist das Vereinskonto bei der Volksbank Altshausen e.G.
BLZ 650 922 00 - Kto.Nr. 39 205 002
- Termin für die Beitragszahlung ist das I. Quartal eines Geschäftsjahres.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres per 31.12. möglich und muß beim Kassier bis zum 30. November erklärt werden.
- Die durch die Hauptversammlung zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres festgesetzten Beiträge treten in dem laufenden Geschäftsjahr in Kraft.
Durch die Hauptversammlung am 17. Januar 2008 verabschiedet
Die Vorsitzende: Fäßler Hartmut, Fäßler Winne, Schanta Dirk
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