SV Fleischwangen e.V.

                             Sportverein Fleischwangen e.V.  -   88373 Fleischwangen   -   gegründet 1956                                      Kontakt     Impressum

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Unterstützen Sie den SV Fleischwangen durch Ihre Mitgliedschaft

Wenn Sie Mitglied des SV Fleischwangen werden möchten.

Wenden Sie sich ganz einfach telefonisch oder per E-Mail an unseren Kassier oder ein anderes Mitglied der Vorstandschaft. Wir werden dann umgehend bezüglich der Beitrittserklärung auf Sie zukommen.

Be i t r a g s o r d n u n g

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
    Gemäß § 10 der Vereinssatzung ist sie Bestandteil dieser Satzung.
     
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
     
  3. Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt:

    - Erwachsene über 18 Jahre                 40,-- Euro

    - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre    25,-- Euro

    - Familienbeitrag (einschliesslich
      aller Kinder bis 18 Jahre)                   70,-- Euro

    Stichtag für die Altersgrenze bei Jugendlichen ist analog zum Geschäftsjahr der 31.12. des Jahres. Weitere Ermässigungen sind unzulässig.
     
  4. Anträge auf Änderungen der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassier vorzulegen, ebenso sind Anschriftenwechsel und Wechsel der Bankverbindung umgehend mitzuteilen.
     
  5. In dem Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
     
  6. Der Beitragseinzug erfolgt durch
    - Abbuchungsverfahren
    - Überweisung auf das Konto des Vereins
    - Barzahlung beim Vereinskassier

    Beitragskonto des Vereins ist das Vereinskonto bei der Volksbank Altshausen e.G.
             BLZ 650 922 00 -  Kto.Nr. 39 205 002
     
  7. Termin für die Beitragszahlung ist das I. Quartal eines Geschäftsjahres.
     
  8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres per 31.12. möglich und muß beim Kassier bis zum 30. November erklärt werden.
     
  9. Die durch die Hauptversammlung zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres festgesetzten Beiträge treten in dem laufenden Geschäftsjahr in Kraft.
     

Durch die Hauptversammlung am 17. Januar 2008 verabschiedet

Die Vorsitzende: Fäßler Hartmut, Fäßler Winne, Schanta Dirk